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SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hamburg
§ 33 Abs 1 SGB 5, § 12 SGB 5, § 27 Abs 1 SGB 5
Anspruch des in seiner Gehfähigkeit erheblich eingeschränkten Versicherten auf Versorgung mit einem Therapiedreirad mit elektronischer Restkraftverstärkung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit …
Auszug aus SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19
Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand seiner Konzeption nach den Zwecken des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird (BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - juris, Rn 25; LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 653/20, Rn. 42). - BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer …
Auszug aus SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19
Beim Einsatz von Hilfsmitteln des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist nach deren Funktionalität und schwerpunktmäßiger Zielrichtung bzw. Zwecksetzung zu differenzieren (vgl. nur BSG, Urteil vom 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R - juris, Rn. 15).