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   SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19   

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SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19 (https://dejure.org/2022,13211)
SG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19 (https://dejure.org/2022,13211)
SG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2022 - S 56 KR 2769/19 (https://dejure.org/2022,13211)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 33 Abs 1 SGB 5, § 12 SGB 5, § 27 Abs 1 SGB 5
    Anspruch des in seiner Gehfähigkeit erheblich eingeschränkten Versicherten auf Versorgung mit einem Therapiedreirad mit elektronischer Restkraftverstärkung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19
    Die Einordnung als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens hängt davon ab, ob ein Gegenstand seiner Konzeption nach den Zwecken des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dienen soll oder - falls dies nicht so ist - den Bedürfnissen erkrankter oder behinderter Menschen jedenfalls besonders entgegenkommt und von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen praktisch nicht genutzt wird (BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R - juris, Rn 25; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2021 - L 11 KR 653/20, Rn. 42).
  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus SG Hamburg, 30.05.2022 - S 56 KR 2769/19
    Beim Einsatz von Hilfsmitteln des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V ist nach deren Funktionalität und schwerpunktmäßiger Zielrichtung bzw. Zwecksetzung zu differenzieren (vgl. nur BSG, Urteil vom 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R - juris, Rn. 15).
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